Grundsätzlich
sind erst Elterngeld/Elternzeit zwei Dinge, die nicht immer parallel laufen ;-).
Zur Erklärung:
Du kannst max 3 Jahre Elternzeit nehmen, in der Zeit darfst du max 30 Std/Woche arbeiten gehen und bist unkündbar (nur in extremen Ausnahmefällen ist es ggfs nicht so!).
Wenn du deinem Chef ankündigst, du willst in Elternzeit nach der Geburt, musst du dich auf jeden Fall für die ersten beiden Jahre festlegen (du bleibst zu Hause, oder bleibst für 1 Jahr zu Hause und willst dann Teilzeit arbeiten), das 3. Jahr kannst du 7 Wochen vor Ende erneut beim AG einreichen, ohne, dass er widersprechen kann.
Ich kann dir nicht raten, was für dich am besten ist. Ich kann dir nur sagen, wie ich es gemacht habe:
Ich war 3 Monate zu Hause nach der Geburt und hab dann wieder angefangen zu arbeiten, erst 18 Std. die Woche, seit einem Monat sind es schon 24 Std die Woche. Das Elterngeld habe ich auf 2 Jahre splitten lassen und bekomme es noch bis Oktober 2011. Leider wird der Verdienst in den 12 Monaten nach der Geburt auf das Elterngeld angerechnet, deshalb wird es dann eben gemindert. Aber das war mir ehrlich gesagt egal...ich wollte wieder arbeiten gehen, außerdem gleicht sich das mit meinem Gehalt wieder aus, bzw. bekomme ich mit Gehalt am Ende des Monats natürlich mehr raus.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
LG