teddy_12743752Hab da was nettes gefunden
Hallo otto152
gib dir mal das, was ich bei meinen Recherchen entdeckt habe:
Wenn das Kind nun zufällig weiß ist und der Mann, der in die Urkundsstelle kommt schwarz, so macht das nichts. In dem Moment wo der dem Kind so gar nicht ähnliche Mann unterschrieben hat, dass er die Vaterschaft anerkennt, ist er der Vater (zumindest rechtlich gesehen).
Auf diese Weise lassen sich auch ausländerrechtliche Bestimmungen völlig legal umgehen. Der ausländische Mann anerkennt das Kind der Mutter. Nun ist er der rechtliche Vater und kann in Deutschland bleiben.
Und andersherum. Ausländische Frauen kommen mit ihrem Baby nach Deutschland. Der deutsche weiße Mann (möglichst Sozialhilfeempfänger) geht z.B. mit einer afrikanischen Frau mit einem kleinen schwarzen Baby zum Jugendamt und erkennt die Vaterschaft an. Man könnte das eine "unbefleckte Empfängnis" nennen. Fast so wie bei der Jungfrau Maria und ihrem ebenso keuschen Ehemann Joseph die, ohne Geschlechtsverkehr miteinander gehabt zu haben einen gemeinsamen Sohn mit Namen Jesus hatten.
Die Mutter unseres lieben schwarzen Babys kann nun bleiben. Da der weiße Mann Sozialhilfe bezieht (schäm dich!), kann er ohnehin keinen Unterhalt zahlen. Das ist Entwicklungshilfe mag sich der Mann gedacht haben. Wenn ich mir schon keine Patenschaft für ein Kind in der Dritten Welt leisten kann, so will ich doch wenigstens dessen Vater werden.
ich weiß, der Text ist ein bisschen sarkastisch, aber er sollte dir auf jeden Fall ein klein wenig weiter helfen.
Viel Glück für euch drei.