Also was ich hier lese......
ist teilweise schon ein Stück von der Wirklichkeit entfernt.
1. Was eine minimale Macke ist, daran scheiden sich schon mal die Geister. Wenn die vorher nicht da war so ist das keine normale Abnutzung.
2. Die Fließe im Badezimmer ist kaputt. Es sit nicht damit getan zu sagen auf dem Dachboden liegen noch welche. Die muß herausgebrochen werden und fachgerecht wieder eingesetzt und verfugt werden.
3. Auch für die NK-Abrechnung darf (zumindest ein Teil) Kaution einbehalten werden. Ich gehe mal davon aus, das deine Kündigung bereits 2008 erfolgte. Dann hat der Vermieter bis Ende 2009 Zeit eine NK-Abrechnung zu machen.
4. Kommt drauf an was zu Renovierungen im Falle des Auszuges im Mietvertrag steht. Normalerweise hat der mieter entweder beiem Einzug oder beim Auszug zu renovieren. Dazu kommen noch Schönheitsreparaturen je nach dem Grad der Abnutzung. Der vermieter hat ein Recht darauf seine Wohnung in möglichst neutralen Farben (in der Regel weiß) zurück zu bekommen. Farbig geht also gar nicht.
LG
Heiner