Wohnungsübergabe vs Wohnungsabnahme
Ein Protokoll zur Wohnungsübergabe oder zur Wohnungsabnahme ist nicht zwingend.
Die Protokolle dienen zur Festhaltung des Ist-Zustandes, der Mängelaufnahme, der Fixierung von Arbeiten, die der Vermieter noch ausführt oder für Arbeiten, die der Mieter ausführen soll (sei es, weil diese vom Vormieter übernommen wurden oder weil es einen finanziellen Ausgleich/ Grundmietenfreiheit gibt). Ausschlaggebend ist jedoch, dass bei der Übergabe bzw. Abnahme die Zählerstände von Gas, Wasser, Strom und Heizung festgehalten werden. Gerade Wasser- und Heizungsstände sind für die Betriebskostenabrechnung maßgeblich wichtig, da andernfalls ungünstig geschätzt werden kann.
Sollten die Zählerstände nicht erfasst worden sein, macht dies einige Monate später wenig Sinn oder kann nur zu eigenen Zwecken dienen.
Gibt es kein Protokoll, kann der Vermieter nicht ohne Weiteres den Zustand der Mietsache bei Auszug bemängeln, da der Zustand des Einzuges nicht festgehalten ist. Die Schönheitsreparaturen werden aber dennoch gemäß den gesetzlichen Fristen fällig, es sei denn die Klausel im Mietvertrag ist unwirksam! Nicht zuletzt, kann der Mieter den Zustand bei Einzug auch noch nachträglich durch Zeugen nachweisen, Bekannte, Verwandte, sind meist bei Einzug tatenreich beteiligt. Der Vermieter kann bei solchen "Zeugenangaben" nur schwer das Gegenteil beweisen.
Warum sonst noch ein Protokoll... - Ganz einfach. Deckenplatten sind ein gutes Beispiel. Diese entwickeln im Brandfall giftige blaugase und kommen tropfenweise von der Decke, ergo eine unliebsame Sache für den Vermieter, gerade auch dann, wenn diese auf blanken Beton verklebt wurden und nur in Briefmarken großen Stück zum Leid der Decke abzukratzen sind. Waren die Deckenplatten bei Einzug nicht vorhanden, so dürfen bei Auszug dann nämlich auch keine in der Wohnung verbleiben (zum Laster von Deckenplatten-Fans). Generell gilt das für alles Mietereigentum, dass im Laufe der Mietzeit so verbaut wird und von den wenigsten bei Auszug wieder mitgenommen wird (Einbauschränke, Holzpaneele, etc.). Anders sieht es aus, wenn der Vermieter solche Sachen bei Auszug des Mieters in sein Eigentum übernimmt (z.B. zumeist Laminat).
... ein endloses Thema, gell.