Hallo,
bin in der 22. SS Woche und habe mich für einen Wunschkaiserschnitt entschieden. Nun habe ich folgende Frage.
Ich habe den Termin zusammen mit meinem Arzt ca. 1,5 Wochen vor dem errechneten Termin festgelegt.
Nun muss ich bei meinem Arbeitgeber den vorraussichtlichen Geburtstermin angeben.
Von welchem Datum aus errechnet sich denn nun der Mutterschutz ( die 6 Wochen VOR Geburt)_ Vom errechneten Termin oder vom festegelegten?
Wäre ganz toll, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
LG,