Eine owig im Straßenverkehr verjährt nach 3 Monaten, sollte dir ein Schreiben der Behörde nach Ablauf von 3 Monaten zugehen kannst du dagegen vorgehen.
Da du allerdings mit einem Firmenwagen unterwegs warst, bist du vermutlich nicht der eingetragene Halter des Fahrzeugs, so durchaus mgl., dass deine Firma bereits den Zeugenfragebogen zugesandt bekommen und ausgefüllt zurückgesandt hat und du demnächst die unangenehme Post bekommen wirst.